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Rentenlücke schließen

Zum 01.01.2002 wurde die ‚Riester-Rente’ ins Leben gerufen. Diese staatlich geförderte Rentenversicherung sollte die – durch Absenkung des Rentenniveaus - entstandene Lücke bei der gesetzlichen Rente schließen. Leider aber waren damals die Rahmenbedingungen so kompliziert, so bürokratisch. Die Folge: die Riester-Rente, eine durchaus lukrative Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, floppte.

Regelaltersrente

„Mit 66 Jahren ist noch lange nicht Schluss!“... sang Udo Jürgens schon vor langer Zeit. Recht sollte er behalten, denn künftig wird die „Regelaltersrente“ auf 67 Jahre angehoben werden. Ein weiterer Versuch, die Rentenkassen zu konsolidieren! Die Deutschen müssen ihre Altersvorsorge grundsätzlich überdenken, denn das Niveau der gesetzlichen Rente wird in den nächsten Jahrzehnten so stark absacken, dass sie für ein auskömmliches Leben im Alter nicht mehr reicht. Erstmalig seit 2003 stiegen die Renten 2007 um 0,54 Prozent. Nur davon bleibt den heutigen Rentnern nicht viel. Sie erleiden einen realen Kaufkraftverlust. Und eine aktuelle Langfrist-Einschätzung der Bundesregierung geht davon aus, dass die so genannte Standardrente im Jahr 2009 um fast 22 Prozent niedriger liegen wird als vor zehn Jahren vorausgesagt worden war.

Ergänzende Alterssicherung

So ist inzwischen auch bei den größten „Vorsorge-Muffeln“ die Erkenntnis gewachsen, dass es ohne ergänzende private Alterssicherung später einmal sehr, sehr knapp werden könnte. Inzwischen hat es bei der Riester-Rente verschiedene Nachbesserungen  Und siehe da: Sie entwickelt sich zu einem echten Altersvorsorgeschlager. Bereits über zwei Milliarden Euro staatliche Zulagen sind inzwischen an die Riester-Sparer geflossen. Die Gründe für die steigende Beliebtheit sind: Durch die „Riester- Treppe“, also die stufenweise Erhöhung der Förderbeträge gibt es derzeit 154 Euro für Alleinstehende, für jedes Kind weitere 185 Euro (für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind sogar 300 Euro). Außerdem wurde die Beantragung der Zulagen vereinfacht (Dauerzulagenantrag). Bei Rentenbeginn ist zudem  eine 30-prozentige Teilauszahlung des Kapitals möglich und die Riester-Rente ist „Hartz IV-sicher“.

Für Singles und Familien

Um die volle Förderung zu erhalten, muss ein bestimmter Teil des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresgehaltes in eine zusätzliche Altersvorsorge investiert werden. Wer unter Anrechnung der Zulagen ab 2008 vier Prozent seines Gehaltes aufwendet, erhält die jeweils maximale Zulage. Natürlich kann auch weniger als die empfohlene Höhe angespart werden. Allerdings ist die staatliche Förderung dann entsprechend geringer. Interessant ist die Riester-Förderung sowohl für Singles als auch für Familien. Sie ist aber z. B. besonders lukrativ für eine (versicherungspflichtig!) in Teilzeit beschäftigte Frau.

Die Informationen zur „Riester-Rente“ wurden von der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG zusammengestellt. www.barmenia.de



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Die private Sofortrente

Roswitha Schulze, Bankkauffrau, Geschäftsführerin S & K

Wer über eine größere Summe verfügt, kann sich mit einer einmaligen Zahlung eine monatliche Sofortrente sichern. Eine in vielen Fällen sinnvolle Geldanlage.
Wer zu einer größeren Summe Geld kommt, z.B. durch Erbschaft oder eine Abfindung, kann mit einer einmaligen Zahlung einen sinnvollen Beitrag zu seiner Altersvorsorge leisten – mit einer Sofortrente. Das kann viele Vorteile haben.

Die Sofortrente: in letzter Sekunde Ansprüche sichern

Klassischerweise wird die Sofortrente kurz vor oder auch noch im Rentenalter abgeschlossen. Ein Beispiel: Geht ein Arbeitnehmer auf betrieblichen Wunsch in den Vorruhestand, ist eine Abfindung üblich. Diese Summe könnte sinnvoll in eine Sofortrente angelegt werden, damit wird der Anspruch auf eine zusätzliche, private Rente erworben, die sofort beginnen kann. In diesem Beispiel wäre die Investition in eine Sofortrente besonders sinnvoll, weil die gesetzliche Rente – durch den vorzeitigen Ruhestand – etwas geringer ausfallen würde.
Durch die zusätzliche private Sofortrente könnte das ausgeglichen werden.
Die Sofortrente wird ein Leben lang ausgezahlt – es kann einem also im Alter nicht irgendwann das Geld ausgehen. Ein enormer Vorteil gegenüber anderen Anlageformen. Gleichzeitig kann bei Vertragsabschluss auch der Einschluss einer Hinterbliebenenrente mitvereinbart werden. Das bietet den Vorteil, dass im Todesfall der versicherten Person die Rente zu einem vorher festgelegten Prozentsatz auf die im Antrag als Hinterbliebene genannte Person übergeht.
Alternativ kann bei Antragsaufnahme auch eine Rentengaraniezeit vereinbart werden. In dieser Garantiezeit wird festgelegt, wie lange die Rente mindestens läuft. Wird beispielsweise eine Garantiezeit von 10 Jahren festgelegt und die versicherte Person stirbt nach 5 Jahren, so wird die Rente noch 5 weitere Jahre an die gesetzlichen Erben weitergezahlt.
Eine weitere Form ist die so genannte Beitragsrückgewähr. Hier wird den Hinterbliebenen im Todesfall der Einmalbetrag abzgl. der bereits gezahlten Renten ausbezahlt.
Versteuert wird die Sofortrente mit dem Ertragsanteil. Dieser bemisst sich nach dem Alter, in dem die versicherte Person zum ersten Mal die Rente bezieht. Im Alter von 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 18 %.

www.schulze-kursawe.de  

(erschienen in Viverito 01/07)



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Gut abgesichert für alle Fälle

Es kann jeden treffen: Wer zum Pflegefall wird, ist auf fremde Hilfe angewiesen. Oft genug auch in Form von finanzieller Unterstützung. Ein vollstationärer Pflegeplatz kostet im bundesweiten Durchschnitt 3.000 Euro im Monat. Kaum allein zu bewältigen – aber andersrum gefragt: Wer will seinen Angehörigen, seinen Kindern schon zur Last fallen?   
Als Basis-Absicherung wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Grundsatz: „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.“ Und: Pflegeversicherung ist Pflicht. Gesetzlich Krankenversicherte sind also grundsätzlich Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte in der Privaten Pflegeversicherung (PPV). Bei Eintritt eines Pflegefalls stehen dem Versicherten gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zu, deren Umfang sich nach der Pflegestufe bemisst, also der Schwere des Falls.
Allerdings: Die Pflege-Pflichtversicherung hat nicht den Anspruch, die pflegebedingten Aufwendungen voll abzudecken. Bei vollstationärer Pflege ist eine maximale Erstattung von 1.432 Euro (Pflegestufe III) vorgesehen. Der Restbetrag ist aus eigener Tasche zu bezahlen.

„Vor der finanziellen Last, die eine länger dauernde Inanspruch-nahme von Pflegeeinrichtungen darstellt, schützt nur eine private Pflege-Zusatzversicherung“, weiß Heiner Fink von der Allianz Generalagentur Fink in Essen, „ganz egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.“ Das Prinzip: Sie bekommen abhängig von der Pflegestufe und der Art der Leistung – ob häusliche oder (teil-)
stationäre Pflege, ob durch Fachkräfte oder Angehörige – ein Tagegeld in vereinbarter Höhe. Gut zu wissen: Um Kostennachweise, die Anrechnung anderer Leistungen oder Wartezeiten brauchen Sie sich nicht zu kümmern.

(erschienen in Viverito 05/07)


Abgeltungssteuer? Nicht mit mir…

„Vermögen? Genießen!“ – Ohne persönliche Strategie sind Geldanlagen „wertlos“

Herr Brechmann – ab 2009 wird die neue Abgeltungssteuer gelten. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen und Dividenden, aber auch für erzielte Kursgewinne bei Wertpapieren, weil die Haltedauer keine Rolle mehr spielt. Sollte man jetzt schon Überlegungen anstellen, wie man damit umgeht?
„Schon“ ist gut!

Eilt es?
Nein, das nicht. Eile ist kein guter Berater, aber jetzt gilt es, sein
Vermögen auf die neue Situation vorzubereiten.

Wie geht man am besten vor?
Man kann darüber streiten, ob man erst den Banker seines Vertrauens
aufsucht oder einen Steuerberater – das ist abhängig von
der Lebenssituation, den eigenen Plänen bzw. der persönlichen
Strategie zum Vermögensauf- oder -ausbau.

Geht es bei der Geldanlage primär darum, Steuern zu
sparen?

Nein. Der Steuerspartrieb soll in Deutschland zwar ausgeprägter
sein als andere Triebe, aber ich warne immer davor, dass Steuersparargumente
in den Fokus gerückt werden. Eine Anlage muss
primär zum Anleger und dessen Strategie passen. Modellen, die
sich nur über voraussichtliche Steuerersparnisse rechnen, sollte
man immer mit besonderer Skepsis begegnen.

Welche Ideen haben Sie?
Zunächst die naheliegenden. Für vor 2009 erworbene Wertpapiere
bleiben Kursgewinne nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei.
Wann die Papiere dann verkauft werden, ist, zumindest steuerlich,
irrelevant. Und Achtung: Für das neue Lieblingskind des
deutschen Anlegers, das Zertifikat, gelten Sonderregelungen.

Und welche Aktien gehören dann bis zum Jahresende in das
Depot: RWE, Daimler, Allianz, Siemens…?

(schmunzelt)…und dann alles kräftig mischen und hoffen, dass
etwas draus wird? Sie haben da zwar gerade die allererste Garde
aus unterschiedlichen Branchen ausgewählt, aber mit einer langfristigen
Strategie kann man sich noch besser aufstellen.

Sind die genannten Werte nicht weitgehend risikoarm?
Sicher – soweit man bei der Aktienanlage überhaupt von „Risikoarmut“
sprechen kann. Erlauben Sie mir weitere Hinweise: Alle
genannten Werte sind im selben Index, alle verdienen ihr Geld
hauptsächlich in Deutschland, keiner ist so global aufgestellt, dass
er eine eventuelle Branchenkrise betriebswirtschaftlich völlig
unbeschadet überstehen kann…

Also?
Wie immer – möglichst nicht alle Eier in einem Korb zum Markt
tragen! Wer jetzt kauft und einen Teil seines Vermögens auch
aus steuerlichen Gründen gut positionieren will, der braucht – um
im Bild zu bleiben – viele, viele stabile Körbe, attraktiven Inhalt,
Abgeltungssteuer? Nicht mit mir …
„Vermögen? Genießen!“ – Ohne persönliche Strategie sind Geldanlagen „wertlos“
starke Arme, einen stolperfreien Weg und eine gute Position am
Markt.

Was empfehlen Sie, ohne ein Produkt zu bewerben?

Gerne rede ich mit Kunden zur Zeit über Value-orientierte Langfristanlagen,
die vor dem 1. Januar 2009 gekauft werden, die man
dann aber lange, lange liegen lassen kann und die einen langsam
reich werden lassen – z.B. mit steuerfreien Kursgewinnen. 

Wertorientiert investiert doch jeder…
Schön wäre es! Die Statistiken sprechen da eine ganz andere
Sprache… Im konkreten Fall spreche ich von Investmentfonds,
die sich am „inneren Wert“ des Unternehmens orientieren, um
den die Börsenkurse schwanken. Je größer der Abschlag des Börsenkurses
im Vergleich zum inneren Wert ausfällt, desto interessanter
ist das Investment für „Value“-Anleger. Außerdem sind die
ausgesuchten Unternehmen langfristig in der Lage, überdurchschnittliche
Renditen zu erzielen.

Ein Beispiel?
Ein Klassiker wie Templeton Growth Fund oder unser Essen Select
Chance passt hier bestens.

Damit kann man reich werden?
Nun - Warren Buffett ist u.a. mit dieser Idee und einer Langfriststrategie
Multimilliardär geworden. Er selbst soll sich mit einem
Krokodil verglichen haben, das stundenlang träge in der Sonne
liegt, um dann bei passender Gelegenheit zuzuschnappen.

Kein besonders appetitlicher Vergleich…
Aber die Idee ist interessant!

Die mit dem stundenlangen Sonnenbad?
(lacht) – Ja die besonders!

(erschienen in Viverito 04/07)


Zur Person:

 

Arnd Brechmann, Jahrgang 1964, ist bei der Sparkasse Essen als Bereichsleiter für Wertpapiere und Finanzanlagen verantwortlich.

 



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Die zweite Lebenshälfte

– mit Sicherheit die bessere...    

Das Leben ab 50 ist lebenswert: immer weniger Stress und Rastlosigkeit, dafür ein Zugewinn an Gelassenheit und Freizeit. Doch leider ist oftmals die zweite Lebenshälfte von einem Gedanken getrübt: Mehr als 60 Prozent der Menschen haben Angst davor, im Alter zum Pflegefall zu werden.
Ein „Rundumschutz“ im Pflegefall kann vom Gesetzgeber nicht mehr erwartet werden. Dabei fürchten sie nicht nur die gesundheitlichen Gebrechen, sondern auch die finanziellen Belastungen, die dadurch entstehen können. Zu Recht! Denn das, was ältere Menschen vielleicht auf der hohen Kante haben, wird oft nicht lange reichen. Pflegekosten können das Vermögen sehr schnell aufzehren.
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet für die Pflegestufe III bis zu 1.432 Euro im Monat, in Härtefällen bis zu 1.688 Euro. Ein Platz in einem Pflegeheim kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat. Hat man im Berufsleben 50.000 Euro angespart, so ist diese Summe nach kurzer Zeit im Pflegeheim aufgebraucht. Kaum jemand mag seinen Angehörigen, seinen Kindern im Alter zur Last fallen – doch wer kann schon einen vollstationären Pflegeplatz aus eigener Kraft zahlen? Eine Möglichkeit, vorzusorgen, sind die vielen Angebote der Versicherungen. Diese können helfen, die Finanzierungslücken bei Pflegebedürftigkeit zu schließen.
„Allerdings sollte man Angebote sehr genau prüfen und miteinander vergleichen, um ein optimale Versorgung zu erhalten“, rät der Versicherungsexperte Heinrich Fink, „denn die offerierten Leistungen sind für einen Laien manchmal nur begrenzt verständlich und sollten individuell auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten sein.“
Neben der Sicherheit einer lebenslangen Pflegerente bieten diese oft auch zusätzlich Leistungen nach einem Unfall. So erhalten Sie Sicherheit und Vermögensschutz rundum.
Eine weitere Möglichkeit, vorzusorgen, ist eine private Pflege-Zusatzversicherung. Diese garantiert, unabhängig von der Pflegestufe und der Art der in Anspruch genommenen Leistung (häusliche oder stationäre Pflege), ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe.

(erschienen in Viverito 02/07)



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Testament: Warum und wie

Jörg Daube, Rechtsanwalt und Notar in Essen

Ohne Testament tritt nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Ehegatte und die Kinder gemeinsam Erbe werden. Der Ehegatte wird also nicht automatisch Alleinerbe.
Oft gibt es in solchen Erbengemeinschaften Streit. Durch Testament können Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen erbt, z.B. wenn Sie Ihren Ehegatten allein einsetzen wollen oder von mehreren Kindern nicht alle gleich bedenken wollen. Mit einem Testament können Sie auch einzelne Gegenstände verteilen oder Enkelkindern Geldbeträge zukommen lassen.
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Beim handschriftlichen Testament ist wichtig, dass es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, da es sonst nicht gültig ist. Das Datum und der Ort sollten auch darauf vermerkt werden. Damit das Testament aber nach dem Tod überhaupt erfüllt wird, muss es zum Nachlassgericht gelangen und eröffnet werden. Schon zu Lebzeiten kann jedes Testament bei Gericht hinterlegt werden.
Ohne Testament und bei einem handschriftlichen Testament benötigen die Erben einen Erbschein, um handeln zu können. Die Erteilung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass ein Erbschein nicht mehr benötigt wird, weil das Testament selbst schon die notwendige Legitimation des Erben ist. Selbst für eine eventuelle Umschreibung des Grundbuches ist kein Erbschein mehr erforderlich. Die Erben können so Zeit und Kosten sparen.
Bei Eheleuten kann ein gemeinsames Testament sogar zwei Erbscheine ersetzen, weil dieses nach dem Tod des einen oder des anderen Ehegatten gilt. Auch kann der Notar bei der Formulierung Ihres letzten Willens helfen, damit Auslegungsprobleme vermieden werden.

www.daube.de

(erschienen in Viverito 01/07)



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Vorsorgevollmacht

Ralf Zuhorn, Rechtsanwalt und Notar in Essen

Eines unserer höchsten Güter ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, die Ausübung seines freien Willens. Hierzu gehört auch die Entscheidung über ein menschenwürdiges Sterben.
Mit einer Vorsorgevollmacht räume ich einem oder mehreren Personen, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht, das Recht ein, für mich zu handeln, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen.
In einer Patientenverfügung lege ich fest, ob und welche Behandlung ich im Krankheitsfall haben möchte, bis hin zu einem Verzicht auf lebenserhaltende medizinische Maßnahmen.
In einer umfangreichen Vorsorgevollmacht werden in der Regel nachfolgende Bereiche behandelt.

Generalvollmacht
Vorsorgevollmachten sind in der Regel Generalvollmachten, von welcher der Bevollmächtigte jedoch nur Gebrauch machen darf, wenn der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Im Bereich der nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten kann sich die Ermächtigung ergeben, Angelegenheiten der Personenvorsorge, mithin den höchstpersönlichen Bereich zu regeln. Dies kann Einwilligungen in ärztliche Behandlungen, die Aufenthalts- und Umgangsbestimmungen oder auch die Entscheidungen über  freiheitsbeschränkende Maßnahmen beinhalten und insbesondere auch die Überwachung und Durchsetzung einer Patientenverfügung.

Betreuungsverfügung
In wenigen Situationen genügt eine rechtsgeschäftige Vollmacht nicht, wie z.B. bei der Anerkennung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen gegen den Vollmachtgeber.
In derartigen Fällen ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers erforderlich.
In der Betreuungsverfügung wird bestimmt, dass die von mir bevollmächtigte Vertrauensperson auch durch das Gericht zum Betreuer bestellt werden soll.

www.zuhorn.de

(erschienen in Viverito 01/07)



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